Grundlegendes über die Jagdhundeausbildung in der Kreisgruppe
Im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) vom 13. Oktober 1978 wurde die Notwendigkeit eines brauchbaren
Jagdhundes gesetzlich verankert. Art. 39 Verwendung von Jagdhunden
(1) Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare
Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden. Auch der bei einer anderen Jagdart zur Nachsuche verwendete
Hund muss brauchbar sein.
(3) Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Vorschriften über die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden zu erlassen und hierbei Prüfungen
vorzuschreiben sowie ihre Durchführung und die Prüfungszulassung zu regeln; mit der Durchführung von
Brauchbarkeitsprüfungen und der Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden können die anerkannten
Vereinigungen der Jäger (Art. 51) betraut werden.
Unsere Jagdhunde sind „Arbeitshunde“, die eine spezielle Ausbildung benötigen, damit sie ihre Arbeitsaufgaben
richtig ausführen können. Deshalb sollte man als verantwortlicher Hundeführer, ungeachtet der Gesetzgebung
darauf bedacht sein, seinem Hund eine solide Grundausbildung zukommen zu lassen. Hierbei geht es zunächst
nicht um die Zuchtprüfungen der jeweiligen Zuchtvereine, sondern um eine möglichst jagdnahe Ausbildung
für die eigene Jagdausübung mit Hund, die in einem Hundeführerlehrgang der Kreisgruppen vermittelt wird.
Vor dem Kauf eines Jagdhundes sollte man sich die Frage stellen: „Lässt mir meine momentan aktuelle
Berufs- und Lebensphase genug Raum für die Ausbildung eines Junghundes?“
„Drei Jahre hast Du einen jungen Hund, drei Jahre einen guten Hund, drei Jahre einen alten Hund.“
Ein bekannter Spruch, demnach gelten die ersten drei Lebensjahre des Hundes der Ausbildung,
die es zu nutzen gilt. Dies ist eine sehr arbeitsintensive Zeit für den Hund, wie auch für den Führer.
Die kontinuierliche Arbeit mit dem eigenen Hund fördert die Teambildung zwischen Hundeführer und Hund.
Jeder Lernfortschritt macht einen stolz und stärkt das Vertrauen in die Leistungen des eigenen Hundes.
Wie häufig geht ein geschossenes Stück Wild noch einige Meter in die Dickung, hier ist es sehr beruhigend,
wenn man einen brauchbaren Jagdhund für die kurze Nachsuche zur Hand hat. Zu erwähnen wären noch
die Gesellschaftsjagden zu denen man als Hundeführer gerne eingeladen wird. Teilweise muss man einen
Nachweis über die jagdliche Brauchbarkeit vorlegen. Schön ist es einfach, wenn man seinen eigenen Hund
auf die Jagd mitnehmen kann, weil man seinen Leistungen – wie auch seinem Gehorsam – vertrauen kann.
Es gibt sicherlich viele weitere Gründe einen Hundeführerlehrgang zu besuchen mit dem Ziel die
Brauchbarkeitsprüfung zu machen und zu bestehen. Allerdings sollte man nach Bestehen der
Brauchbarkeit weiterhin diverse Übungseinheiten mit seinem Hund einlegen und ggf. die vom jeweiligen
Zuchtverein angebotenen Prüfungen absolvieren. Hierfür legt der Hundeführerlehrgang ebenfalls einen
soliden Grundstock.
Die Kreisgruppe Traunstein hat es sich zur Aufgabe gemacht – neben vielen anderen – jedes Jahr einen
Hundeführerlehrgang zur „Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit“ anzubieten. Im Juni, Juli und August
finden sonntägliche Ausbildungseinheiten von 08:00 - ca. 12:30 statt. Die eigentliche Prüfung ist möglichst
am ersten Wochenende nach dem 15. August. Trainiert wird in den Revieren Pittenhart, Eggstätt und Rabenden.
Beim Kirchenwirt in Pittenhart kann man bei einem gemeinsamen Mittagessen den Trainingsvormittag
besprechen und sich weitere Tipps holen.
Voraussetzung für den Besuch des Kurses ist ein im Gehorsam gut durchgearbeiteter Hund. Dies kann
in Eigenregie erarbeitet werden oder in einem gesonderten Lehrgang. Bei Interesse findet ein
Hundeführerlehrgang „Grundkurs“ (Gehorsamskurs) wöchentlich (Samstag oder Sonntag)
ab Mitte März in Traunstein statt.
Anmeldungen ab Februar telefonisch oder per E-Mail.
Hundeobmann der Kreisgruppe:
Johann Irl
Erlenweg 7A
83342 Tacherting
08621/61280
E-Mail: hans.irl@t-online.de
Stellvertretender Hundeobmann:
Sebastian Bernhard
Seeoner Straße 8
83132 Pittenhart/Oberbrunn
Tel.08624 1746
0151 25860198
E-Mail: s.bernhard.pittenhart@gmail.com
Brauchbarkeitsprüfung 2020
Am 15. und 16. August 2020 traten 11 Hunde die „Prüfung zur jagdlichen
Brauchbarkeit“ an. Trotz der, durch die Corona – Pandemie erschwerten
Übungsbedingungen, erfüllten alle Hunde die Auflagen der einzelnen P
rüfungsfächer mit Bravour. So konnte Prüfungsleiter Sebastian Bernhard
allen Hunden und deren Führern bei der Urkundenübergabe am Sonntagmittag
ein kräftiges Waidmannsheil aussprechen.
Der erste Vorsitzende der BJV Kreisgruppe Traunstein Sepp Freutsmiedl
bedankte sich beim Richter-, Betreuer- und Ausbilderteam rund um
Hundeobmann Johann Irl. Ein besonderer Dank gilt außerdem den
Revierinhabern in Eggstätt, Rabenden und Pittenhart, welche ihre Reviere
jedes Jahr zur Ausbildung und Prüfung zur Verfügung stellen. Ohne dem
unermüdlichen Einsatz aller beteiligten Funktionäre und Revierinhabern,
wäre die so wichtige Ausbildung der Jagdhunde nicht möglich.
Aufgrund der Covid-19 - Auflagen, war es leider nicht möglich ein
Gruppenbild zu machen.
Brauchbarkeitsprüfung 2019
Unter der Leitung von Florian Pis hat die BJV Kreisgruppe Traunstein die Brauchbarkeitsprüfung am
18.August 2019 durchgeführt. Nach längerer wöchentlicher sonntäglicher Ausbildungszeit stellten sich sieben Hunde verschiedenster Jagdhunderassen mit ihren Führern dieser wichtigen Prüfung.
Florian Pis bescheinigte allen geprüften Hunden ausgezeichnete Leistungen. Besonderen Dank gilt den Pächter der Jagdreviere Rabenden, Eggstätt und Pittenhart, die ihre Reviere für Ausbildung und Prüfung zur Verfügung gestellt haben.
Der Hundeobmann der BJV Kreisgruppe Traunstein Johann Irl überreichte, im Rahmen der Prüfungsfeier, Koni Hermann die „bronzene Ehrennadel“ des BJV für besondere Verdienste im Jagdhundewesen.
Aus der Vorstandschaft der BJV Kreisgruppe bedankte sich auch der Schriftführer Robert Huber bei den Ausbildern und Prüfern.
Hundeversicherung bei Treib- Drück- und Baujagden
Angebotene Versicherung vom BLV ( 5,50 € pro Mitglied und Jahr = 800 x 5,50 = 4400,00 €)
Da diese Versicherung nicht in Frage kommt, hat die Kreisgruppe beschlossen für Hunde, die bei einem Jagdeinsatz im Landkreis Traunstein zu Schaden kommen, einen Ausgleich zu zahlen.
Eine Auszahlung kann erfolgen wenn:
Der Hundebesitzer und Jagdbetreiber bei der Kreisgruppe Traunstein Mitglied ist.
Der betroffene Hund eine Bestätigung gemäß § 13 u. 14b der BOB zum Jagdlichen Gebrauch hat.
Schadensfälle in Eigenbewirtschaftungsrevieren
Ausgenommen aus der Hundeversicherung sind Schadensfälle in Eigenbewirtschaftungsrevieren,
da dort die jeweilige Jagdgenossenschaft als wirtschaftlicher Risikoträger vorgesehen ist.
(Beschluss Mitgliederversammlung 2014)
Zuzahlungshöhe:
1000,00 € bei Todesfall.
500,00€ für Tierarztkosten bei einer Selbstbeteiligung von 150,00€.
Der Schadensfall muß durch Zeugen ( Revierpächter, Jagdleiter, Jagdteilnehmer) bestätigt werden, und wird von der Vorstandschaft der Kreisgruppe Traunstein geprüft.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht! Näheres beim 1.Vorstand